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Hochschulabschlüsse

Als Hochschulabschluss wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad oder sonstige Studienabschluss durch kirchliche oder staatliche Prüfung bezeichnet. In Deutschland verfügten im Jahr 2006 etwa 12 Prozent der Bevölkerung über einen Hochschulabschluss.

Hochschulabschlüsse können in Deutschland staatliche Universitäten, Technische Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen usw. sowie staatlich anerkannte Hochschulen, etwa kirchliche Hochschulen verleihen. Berufsakademien sind dagegen keine Hochschulen und verleihen ihre Abschlüsse als staatliche Abschlussbezeichnungen.

In Deutschland gibt es die folgenden Hochschulabschlüsse, die als akademischer Grad durch eine Hochschulprüfung erworben werden. Die angegeben Zeiten sind Regelstudienzeiten, nicht tatsächliche Studienzeiten.

* Bachelor (auch Bakkalaureus) nach 3-jährigem Studium an einer Hochschule (seltener auch bis zu 4 Jahre)
* Diplom (FH) nach 4-jährigem Studium an einer Fachhochschule
* Magister nach 4- bis 5-jährigem Studium
* Diplom (in Bayern auch Diplom (univ.)) nach 4- bis 5-jährigem Studium an einer Universität/Technischen Universität, Kunsthochschule bzw. Technischen Hochschule
* Master (auch Magister) nach einem konsekutiven Studium von insgesamt 5 Jahren
* Doktor nach einer Promotion oder einem Promotionsstudium (nur an Universitäten, Technischen Universitäten und Hochschulen sowie diesen gleichgestellten Hochschulen und einigen Kunsthochschulen und Kirchlichen Hochschulen möglich)

Daneben gibt es noch kirchliche und staatliche Abschlüsse von Studiengängen, die nicht durch eine Hochschulprüfung erworben werden und nicht zu einem akademischen Grad führen:

* Erstes Staatsexamen, staatliche Prüfungsform
* Kirchliches Examen, kirchliche Prüfungsform

Die Hochschulen können jedoch je nach Bundesland auch bestimmte akademische Grade aufgrund staatlicher oder kirchlicher Prüfungen verleihen.

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